Urlaub und Pflege
Wenn Sie bereits seit mindestens 6 Monaten eine Pflegestufe zuerkannt bekamen und Ihre normalerweise für Sie tätige Pflegeperson z. B. wegen Krankheit oder Urlaub verhindert ist, erhalten Sie Leistungen der Ersatz- oder Verhinderungspflege, häufig auch Urlaubspflege genannt.
Ihre Pflegekasse übernimmt dann die Kosten für Ihre Ersatzpflege (z. B. durch einen zugelassenen Pflegedienst) bis maximal 1510,00 € und für maximal vier Wochen im Jahr. Sie vereinbaren mit uns die Leistungen, die Sie benötigen. Gerne betreuen wir Sie auch 24 Stunden bei Ihnen zu Hause.