Wer erhält Leistungen der Pflegeversicherung?

Die gesetzliche Pflegeversicherung tritt ein für die pflegerische Versorgung von Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Erkrankung oder Behinderung in Bezug auf die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens, für mindestens sechs Monate, in erheblichem Umfang der Hilfe bedürfen und in dem letzten 10 Jahren vor der Antragstellung mindestens fünf Jahre in der Pflegeversicherung versichert waren.

Rechtsgrundlage ist das Sozialgesetzbuch Nr. 11 (SGB XI). Der Antrag auf Pflegeleistung ist bei den Pflegekassen zu stellen. Selbstverständlich unterstützen wir Sie bei der Antragstellung und bei der nachfolgenden Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK).

Welche Leistungen gibt es in der häuslichen Pflege?

Pflegesachleistung

Hier kommen die Mitarbeiterinnen eines ambulanten Pflegedienstes zu Ihnen nach Hause. Die erbrachten Leistungen werden vom Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.

Die Pflegekasse übernimmt abhängig von der Höhe der bewilligten Pflegestufe monatlich Kosten in Höhe von:

  • PV Stufe l bis zu 440,00 €
  • PV Stufe II bis zu 1040,00 €
  • PV Stufe III bis zu 1510,00 €
  • Härtefall bis zu 1918,00 €

Geldleistung

Pflegegeld wird gezahlt, wenn Sie durch Ihre Angehörigen, Freunde oder Nachbarn gepflegt werden und nicht durch einen Pflegedienst betreut werden.

Das Pflegegeld beträgt wieder abhängig von der Pflegestufe monatlich:

  • PV Stufe l 225,00 €
  • PV Stufe II 430,00 €
  • PV Stufe III 685,00 €

Bitte beachten Sie, dass Sie nach Pflegeversicherungsgesetz verpflichtet sind, sich in Pflegestufe l und II halbjährlich und in Pflegestufe III vierteljährlich durch eine Pflegefachkraft einer zugelassenen Pflegeeinrichtung beraten zu lassen. Die dafür anfallenden Kosten trägt die Pflegekasse. Gerne können Sie hierfür einen Termin mit uns vereinbaren.

Kombinationsleistung

Hier nehmen Sie einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch, schöpfen aber nicht die komplette Sachleistung aus. Dann können Sie einen fest vereinbarten Teil der Leistung als Geldleistung in Anspruch nehmen.

Bitte beachten Sie, dass Sie laut Pflegeversicherungsgesetz hier sechs Monate an Ihre Entscheidung gebunden sind.

Ersatzpflege

Siehe unter Urlaub und Pflege

Pflegehilfsmittel

Pflegehilfsmittel werden als Sachleistung gewährt, dazu zählen auch technische Hilfen und Wohnumfeldverbesserungen.

Was können wir für Sie tun?

Unsere engagierten und liebevollen Mitarbeiterinnen erbringen für Sie Leistungen der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung.

Grundpflege

Im Rahmen der häuslichen Krankenpflege über SGB V sind diese Leistungen über den Haus- oder Facharzt zu verordnen.

Im Rahmen des SGB XI wählen Sie Ihre Leistungen aus einem Leistungskatalog nach Ihren individuellen Wünschen aus.

  • Körperpflege
  • An- und Ausziehen
  • Mund- und Zahnpflege
  • Rasieren und Kämmen
  • Unterstützung bei Ausscheidungen
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  • Betten und Lagern
  • Prophylaxen

Hauswirtschaftliche Versorgung

Im Rahmen der häuslichen Krankenpflege über SGB V sind diese Leistungen über den Haus- oder Facharzt zu verordnen.

Im Rahmen des SGB XI wählen Sie Ihre Leistungen aus einem Leistungskatalog nach Ihren individuellen Wünschen aus.

  • Reinigung der Wohnung
  • Mahlzeitenzubereitung
  • Einkauf
  • Wäschepflege
  • Heizen

Damit Sie überprüfen können, ob wir der richtige Pflegedienst für Sie sind, bieten wir vorab folgende Leistungen an:

  • eingehendes Beratungsgespräch
  • genaue Kalkulation der Kosten und Beratung bezüglich der Leistungen der Pflegekasse
  • genaue Kalkulation der Kosten bei Privatzahlungen
  • Pflegedokumentation kann als Muster eingesehen werden

Wünschen Sie eine Versorgung durch uns, werden wir gemeinsam mit Ihnen:

  • die erforderlichen Leistungen per Vertrag vereinbaren (ein Exemplar des Vertrages verbleibt bei Ihnen) + Kostenvoranschlag
  • eine Pflegeplanung erstellen
  • Besuchszeiten abstimmen

Die Kostenübernahme der einzelnen Dienstleistungen müssen im Einzelfall während des Beratungsgesprächs geklärt werden. Wir beraten Sie hier gerne.