Häusliche Krankenpflege nach SGB V/Behandlungspflege

Die Leistungen der häuslichen Krankenpflege sind im SGB V geregelt.
Häusliche Krankenpflege gliedert sich in
- Behandlungspflege
- Grundpflege
- hauswirtschaftliche Versorgung
Unsere examinierten Krankenschwestern, Pflegerinnen und Haushaltshilfen unterstützen Sie gerne und kompetent. Wir möchten Ihnen den Alltag zu Hause so angenehm wie möglich gestalten. Gerne pflegen und versorgen wir Sie auch auf Ihren privaten Wunsch.
Behandlungspflege
Alle Leistungen der häuslichen Krankenpflege müssen vom Haus- oder Facharzt verordnet werden. Dazu gehören u. a. folgende Leistungen:
- Injektionen
- Medikamentengabe und -Überwachung
- Einreibungen
- Verbandswechsel, Wund- und Dekubitusversorgung
- Blutdruck- und Blutzuckerkontrollen
- Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
- medizinische Bäder
- Überwachung von Infusionen
- Portversorgung und Portnadelwechsel
- Parenterale Ernährung
- Absaugen der oberen Luftwege
- Trachealkanülenversorgung
- Anus Praeter Versorgung
- Urostoma Versorgung
- Katheterisierung der Harnblase und Katheterpflege
Grundpflege
Im Rahmen der häuslichen Krankenpflege über SGB V sind diese Leistungen über den Haus- oder Facharzt zu verordnen.
- Körperpflege
- An- und Ausziehen
- Mund- und Zahnpflege
- Rasieren und Kämmen
- Unterstützung bei Ausscheidungen
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
- Betten und Lagern
- Prophylaxen
Hauswirtschaftliche Versorgung
Im Rahmen der häuslichen Krankenpflege über SGB V sind diese Leistungen über den Haus- oder Facharzt zu verordnen.
- Reinigung der Wohnung
- Mahlzeitenzubereitung
- Einkauf
- Wäschepflege
- Heizen