Zusätzliche Betreuungsleistungen
Wer hat Anspruch auf ergänzende Leistungen?
Anspruchsberechtigt sind Pflegebedürftige der Pflegestufe l, II oder III mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, mit geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen. Voraussetzung ist, dass die Betreffenden zu Hause umfangreich beaufsichtigt und betreut werden müssen.
Ergänzende Leistungen für Pflegebedürftige mit einem erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarf gibt es auch bei Pflegestufe "0".
Pflegebedürftigen werden im Rahmen dieser Leistung monatlich bis zu 100 EUR (Grundbetrag) oder bis zu 200 EUR (erhöhter Betrag) zusätzlich erstattet. Nicht verbrauchte Beträge eines Jahrs werden auf das folgende Kalenderjahr übertragen.
Wo und wie muss die Leistung beantragt werden?
Entsprechende Anträge sind bei den zuständigen Pflegekassen zu stellen. Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) ermitteln sowohl die Pflegebedürftigkeit (Pflegestufe) als auch den Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Bereuung. Pflegebedürftigen werden im Rahmen dieser Leistung monatlich bis zu 100 EUR (Grundbetrag) oder bis zu 200 EUR (erhöhter Betrag) zusätzlich erstattet. Nicht verbrauchte Beträge eines Jahrs werden auf das folgende Kalenderjahr übertragen.
Dieses Geld muss für die entsprechenden zusätzlichen Hilfen verwendet werden -einfach ausgezahlt wird es nicht. Wer beispielsweise niedrigschwellige Angebote in Anspruch nimmt, muss erst einmal in Vorleistung gehen und bekommt das Geld dann von der Pflegekasse erstattet. Dafür ist ein formloser Antrag nötig, dem die Belege über die verauslagten Kosten beigefügt werden.
Es gibt allerdings auch die Möglichkeit, dass die Träger der Betreuungsangebote mit den Pflegekassen direkt abrechnen. Dafür müssen die Pflegebedürftigen bzw. ihre Angehörigen ihre Ansprüche an den entsprechenden Träger abtreten. Dieser fordert dann den Betrag von der zuständigen Pflegekasse an.
Wofür können die Mittel verwendet werden?
Seit dem 01.07.2002 wurden unsere Angebote in die Liste der qualitätsgesicherten Betreuungsangebote im Land Brandenburg aufgenommen. Deshalb können sich unsere Mitarbeiterinnen auch zu Hause um Ihre Anleitung und Betreuung kümmern. Zusätzlich können Sie dieses Geld auch zur Erstattung von Leistungen aus der Tages-, Nacht- oder Kurzzeitpflege oder für anerkannte niedrigschwellige Angebote nutzen.