1. Beratungsbesuche für Pflegegeldempfänger

Nachdem Sie eine Pflegestufe erhielten und sich für eine Geldleistung entschieden haben, sind Sie vom Gesetzgeber verpflichtet, sich bei Pflegestufe l und II halbjährlich und bei Pflegestufe III vierteljährlich durch ein Pflegefachkraft eines zugelassenen Pflegedienstes beraten zu lassen.

Dieser Beratungsbesuch soll eine regelmäßige Hilfestellung für die häuslichen Pflegenden sein. Den Pflegeeinsatz zahlt die Pflegekasse.

2. Überleitungspflege

Überleitungspflege kann kostenlos von Angehörigen oder Ehrenamtlichen in Anspruch genommen werden, die einen Pflegebedürftigen betreuen, der bereits Leistungen der Pflegeversicherung erhält oder beantragt hat.

Unsere Pflegeberaterin

  • hilft Ihnen, sich auf die neue Pflegesituation vorzubereiten
  • ermittelt mit Ihnen den Bedarf an Hilfsmitteln und leitet diesen an die Pflegekasse weiter
  • bespricht mit Ihnen notwendige Veränderungen im Wohnumfeld
  • berät Sie zu Leistungen der Pflegeversicherung und deren individuellen Anwendungsmöglichkeiten

Diese Beratung findet bei Ihnen zu Hause statt.

3. Individuelle Schulung

Individuelle Schulungen werden bei Ihnen zu Hause durchgeführt.

Gemeinsam mit Pflegebedürftigen und Angehörigen wird geklärt, in welchen Bereichen Unterstützungsbedarf besteht, z. B. Beratung zum Wohnumfeld, Hilfsmittelbedarf, Schulung pflegerischer Tätigkeiten wie Körperpflege, Umgang mit Inkontinenz, Betten und Lagern, Unterstützung bei Nahrungsaufnahme. Wir beraten Sie auch zu entlastenden Angeboten.

Diese Leistung kann von jedem pflegenden Angehörigen oder in der Pflege ehrenamtlich Tätigen in Anspruch genommen werden, unabhängig, ob der Patient Leistungen der Pflegeversicherung erhält oder beantragt hat.